Mammographie wird die Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust genannt. Screening bedeutet, dass allen Menschen einer Altersgruppe eine bestimmte Untersuchung angeboten wird. Durch die Untersuchung sollen die Menschen gefunden werden, die eine Krankheit wie zum Beispiel Brustkrebs bereits in sich tragen, ohne etwas davon zu spüren. Ziel des Mammographie-Screenings ist es, durch die Mammographie Brustkrebs möglichst früh zu entdecken, um ihn besser und schonender behandeln zu können. Eine Entstehung von Brustkrebs kann dadurch nicht verhindert werden. Technisch gesehen keiner. Die Untersuchung beruht in beiden Fällen auf Röntgenstrahlung und wird identisch durchgeführt. Der Begriff Screening wurde eingeführt, um eine Unterscheidung zur (kurativen) Mammographie zu gewährleisten. Im Screening werden Frauen zwischen 50. und 69 Jahren im Rahmen der Früherkennung untersucht, in der kurativen Mammographie alle anderen Altersgruppen oder auch Männer z. B. bei Schmerzen, einem auffälligen Tastbefund und im Rahmen der Nachsorge nach vorangegangem Tumor. Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Um die Früherkennung von Brustkrebs zu verbessern, hat der Deutsche Bundestag im Juni 2002 einstimmig beschlossen, in Deutschland ein qualitätsgesichertes Mammographie-Screening-Programm einzuführen, wie es in vielen anderen Ländern bereits existiert. Das Mammographie-Screening ist zurzeit die einzige Früherkennungs-Untersuchung, die den Nachweis erbracht hat, dass sie die Sterblichkeit an Brustkrebs bei Frauen reduzieren kann, wenn sie konsequent und qualitätsgesichert angeboten wird. Insbesondere die Entdeckung der nicht tastbaren, frühen Formen von Brustkrebs ist durch die Mammographie, also das Röntgen der weiblichen Brust, möglich. Mit einer entsprechenden Behandlung verbessern sich in der Regel die Chancen der Frauen auf eine Heilung deutlich, denn die Größe des Tumors ist ein entscheidender Faktor für die Prognose. Das Programm garantiert eine hohe Qualität der Untersuchung. Das ist deshalb wichtig, weil die Brustkrebs-Früherkennung nur bei besonders hoher Qualität des Programms erfolgreich sein kann: Die Mammographie wird von speziell geschulten Fachkräften an streng kontrollierten, modernen Geräten durchgeführt. Für die Untersuchung wurden so genannte Screening-Einheiten eingerichtet. Das sind Zentren, die auf die Mammographie spezialisiert sind und eine spezielle Zulassung dafür haben. Jede Mammographie-Aufnahme wird von mindestens zwei speziell geschulten Fachärztinnen oder Fachärzten begutachtet. Diese müssen als Nachweis ihrer Qualifizierung zum Beispiel pro Jahr Bilder von wenigstens 5.000 Frauen auswerten. Im Falle eines Verdachtes werden die weiteren nötigen Untersuchungen innerhalb des Früherkennungs-Programms durchgeführt. Die Ergebnisse und das weitere Vorgehen werden von den beteiligten Ärztinnen und Ärzten gemeinsam besprochen. Um den Teilnehmerinnen einen hohen Qualitätsstandard im Programm zu garantieren, sind für das Mammographie-Screening spezielle Zentren, die Screening-Einheiten, eingerichtet worden, die hohen Qualitätsanforderungen unterliegen und die kontinuierlich überprüft werden. Screening-Einheiten werden ausschließlich von speziell fortgebildeten und erfahrenen Ärztinnen und Ärzten geleitet, die für das Screening eine Zulassung erhalten haben. Auch die Röntgenfachkräfte sind eigens für das Screening geschult worden. Es gibt verschiedene Methoden, um Brustkrebs zu erkennen. Jede hat ihren eigenen Wert, doch nur die Mammographie in qualitätskontrollierten Programmen eignet sich derzeit zum Screening. Nach dem Patientenrechtegesetzt steht jedem Patienten vor einer Untersuchung das Recht auf eine Aufklärung zu. Im kurative Bereich steht Ihnen hier der Arzt und die MTA zur Seite. Sollten Sie vor der Screening Mammographie ein solches Gespräch wünschen, bitten wir Sie, über die Zentrale Stelle in Wiesbaden einen solchen Termin vor der Untersuchung auszumachen. Dieser findet aus rechtlichen Gründen mindestens 24 Stunden vor der Screening Mammographie hier im Brustzentrum statt. Sollte kein Gespräch gewünscht sein, sind wir verpflichtet, dieses schriftlich in Form einer Verzichtserklärung zu dokumentieren. Unabhängig davon stehen wir natürlich für Fragen auch nach der Untersuchung zur Verfügung. Es kann mehrere Gründe haben, dass Ihnen noch keine Einladung zugeschickt wurde. Zum einem können nicht alle Frauen zu ein und demselben Zeitpunkt zum Mammographie-Screening eingeladen werden. Da Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung haben, werden die Frauen auch verteilt über diesen Zeitraum eingeladen. Die Einladungen versenden die Zentralen Stellen in der Regel nach einem Postleitzahlen-System. Ja, Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren erhalten nach zwei Jahren automatisch wieder eine Einladung, auch wenn Sie zwei Jahre zuvor nicht an der Screening-Untersuchung teilgenommen haben – außer Sie haben der Zentralen Stelle mitgeteilt, dass Sie nicht eingeladen möchten. Der Anamnesebogen beinhaltet persönliche Daten wie Adresse oder Telefonnummern, die sich zwischen den Untersuchungen verändert haben können, sodass hierdurch stets die aktuellen Daten vorliegen. Gleichzeitig benötigen wir aus gesetzlichen Gründen vor jeder Untersuchung mit Röntgenstrahlungen Ihr schriftliches Einverständnis zur Untersuchung, welches ebenfalls auf dem Anamnesebogen erfragt wird, sodass wir dieses vor jeder Untersuchung erneut erfragen müssen. Für Frauen in diesem Alter ist die Bilanz der Vor- und Nachteile dieser Untersuchung am besten: In jungen Jahren ist das Brustgewebe so dicht, dass die Mammographie weniger erkennen kann, zudem ist Brustkrebs bei jungen Frauen seltener. Bei Frauen über 69 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit viel höher, dass sie nicht an Brustkrebs, sondern an einer anderen Krankheit sterben, zum Beispiel an einem Herzinfarkt. Das ist leider nicht möglich. Der Anspruch auf eine Teilnahme am Früherkennungsprogramm ist gesetzlich geregelt. Sollten Sie aber Beschwerden haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Verbindung, um die Auffälligkeiten abklären zu lassen. Im Rahmen der Abklärungsdiagnostik wird ggf. eine Gewebeprobe entnommen. Sollte diese positiv ? also die Diagnose eines Brustkrebses oder einer Vorstufe beinhalten, sollten die weiteren Schritte der Therapie z.B. einer Operation folgen. Hierzu wird Ihnen von der Screening Einheit sämtliche Unterlagen wie die Aufnahmen, Befunde etc. zur Verfügung gestellt mit denen Sie die weiteren Schritte mit Ihrem Hausarzt oder Gynäkologen planen können. Eine Weiterleitung von der Screening Einheit, die nur die Diagnostik durchgeführt hat, in ein therapeutisches Brustzentrum erfolgt hierbei nicht. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit an uns oder an die Zentrale Stelle in Wiesbaden. Die Kosten für die Screening-Untersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Bei Frauen, die privat krankenversichert sind, richtet sich die Kostenübernahme nach dem individuellen Vertrag. Es ist nicht unbedingt notwendig, dass Sie die früheren Mammographie-Aufnahmen mitbringen. Falls die früheren Aufnahmen benötigt werden, kann das Screening-Zentrum die Bilder anfordern. Das Mammographie-Screening ist eine ergänzende Untersuchung zur jährlich angebotenen gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin. Hier besteht die Möglichkeit, im vertrauten Rahmen mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin zu sprechen. Zwischen zwei Mammographien sollen mindestens 12 Monate Abstand liegen. Ist die letzte Mammographie vor weniger als zwölf Monaten bei Ihnen durchgeführt worden, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Zentralen Stelle, das ist die einladende Stelle, in Verbindung. Sie werden dann später wieder eingeladen. Wenn andere Körperteile von Ihnen kürzlich geröntgt worden sind, können Sie ohne Bedenken am Screening teilnehmen. Wenn Sie bereits aufgrund einer Brustkrebserkrankung behandelt werden, teilen Sie dies bitte der Zentralen Stelle mit, die Sie eingeladen hat. Sie werden durch Ihren behandelnden Arzt oder behandelnde Ärztin weiter in der Nachsorge betreut und erhalten dort die regelmäßigen ergänzenden Untersuchungen. Fünf Jahre nach Abschluss einer Brustkrebsbehandlung können Sie grundsätzlich wieder am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen. Bitte beraten Sie das weitere Vorgehen mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt z.B. den Gynäkologen. Auch Frauen mit Brustimplantaten können am Mammographie-Screening teilnehmen. Informieren Sie auf jeden Fall vor der Untersuchung die radiologische Fachkraft. Implantate können in der Mammographie den Anschein von Veränderungen im Brustgewebe erwecken. Sie können aber auch tatsächlichen Brustkrebs verdecken. Der Datenschutz ist beim Mammographie-Screening-Programm ein wichtiges Thema und wird streng kontrolliert. Die Daten, die das amtliche Melderegister zur Verfügung stellt, müssen verschlüsselt werden und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Screening-Einheiten haben die Schweigepflicht zu beachten. Medizinische Befunde zur statistischen Auswertung und Qualitätssicherung werden nur verschlüsselt und anonym weitergegeben. Haben Sie Beschwerden, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Verbindung setzen, um die Auffälligkeiten abklären zu lassen, auch dann, wenn Sie bereits am Screening-Programm teilgenommen haben. Denn trotz aller Sorgfalt kann ein Tumor übersehen worden sein. Oder ein Tumor wächst erst in den zwei Jahren bis zur nächsten Untersuchung heran. Sie sollten sich deshalb direkt an eine Ärztin oder einen Arzt wenden, wenn Ihnen in der Zeit bis zur nächsten Mammographie Veränderungen an Ihrer Brust auffallen, wie etwa: tastbare Knoten, Dellen oder Verhärtungen der Haut, sichtbare Verformungen, Hautveränderungen oder Einziehungen der Brustwarze, Blutungen oder andere Absonderungen aus der Brustwarze. Auch wenn Sie eine Bypass-Operation hatten, können Sie die Untersuchung durchführen lassen. Weisen Sie aber bitte die radiologische Fachkraft, die Ihre Aufnahmen erstellt, darauf hin. Ja, Sie können die Untersuchung machen lassen, der Herzschrittmacher stellt kein Hindernis dar. Teilen Sie dies aber bitte der radiologischen Fachkraft mit, die Ihre Bilder aufnimmt.
Was bedeutet “Mammographie-Screening”?
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Was ist der Unterschied zwischen (kurativer) Mammographie und Screening?
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Warum ist das Mammographie-Screening-Programm in Deutschland eingeführt worden?
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Wozu findet das Mammographie-Screening im Rahmen eines Programms statt?
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Warum findet das Screening in einem speziellen Zentrum statt?
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Warum wird eine Mammographie durchgeführt und keine anderen Methoden?
Andere Methoden sind:
Warum muss ich vor der Untersuchung auf eine weitere Aufklärung verzichten bzw. was muss ich tun, um im Screening vorab ein Aufklärungsgespräch zu erhalten?
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Ich habe noch keine Einladung zum Mammographie-Screening-Programm bekommen. Warum?
Trotz aller Sorgfalt bei der Versendung der Einladungen kann es auch vorkommen, dass Einladungen Frauen nicht erreichen. Sollten Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sein, das Screening-Programm in Ihrer Region bereits zwei Jahre laufen und Sie noch keine Einladung erhalten haben, dann können Sie sich bei Ihrer Zentralen Stelle in Wiesbaden erkundigen.
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Wenn ich jetzt nicht am Mammographie-Screening teilnehme, bekomme ich dann in zwei Jahren automatisch wieder eine Einladung?
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Warum muss ich vor jeder Untersuchung den Anamnesebogen erneut ausfüllen?
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Warum gilt das Angebot zum Mammographie-Screening nur für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren?
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Kann ich an dem Programm teilnehmen, auch wenn ich noch keine 50 Jahre alt bin?
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Wie geht es im Falle eines positiven Befundes weiter?
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Muss ich für die Untersuchung bezahlen?
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Soll ich frühere Mammographie-Aufnahmen von mir zur Untersuchung mitbringen?
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Warum habe ich bei der Mammographie-Untersuchung keinen Kontakt zu einem Arzt oder einer Ärztin?
Eine Mammographieaufnahme zu erstellen gehört – wie jede andere Röntgenuntersuchung – zu den Aufgaben von medizinischen Röntgenfachkräften, die speziell dafür ausgebildet sind. Um im Screening-Programm arbeiten zu können, werden sie noch weiter qualifiziert. Damit Sie vor der Untersuchung Bescheid darüber wissen, was geschieht, erhalten Sie mit der Einladung zum Screening ausführliche schriftliche Informationen. Zudem steht Ihnen das speziell geschulte Personal in der Screening-Einheit für Fragen zur Verfügung. Sowohl für ein Informationsgespräch als auch für die Untersuchung ist deshalb keine Ärztin oder kein Arzt nötig. Falls Sie dennoch vor Ort eine medizinische Frage haben, die Ihre radiologische Fachkraft nicht beantworten kann, kann diese Ihnen sicher noch Gelegenheit zu einem ärztlichen Gespräch verschaffen.
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Ich wurde in der letzen Zeit öfter geröntgt, kann ich trotzdem am Mammographie-Screening teilnehmen?
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Ich habe schon einmal Brustkrebs gehabt und bin deswegen behandelt worden. Ist für mich eine Screening-Untersuchung sinnvoll?
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Kann ich auch mit Brustimplantaten am Mammographie-Screening teilnehmen?
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Was geschieht mit meinen Daten?
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Ich bemerke Veränderungen oder Schmerzen an meiner Brust. Was soll ich machen?
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Ich hatte eine Bypass-Operation. Kann ich trotzdem teilnehmen?
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Ich habe einen Herzschrittmacher, kann ich die Untersuchung dennoch machen lassen?
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