Im Rahmen der Abklärungsdiagnostik wird ggf. eine Gewebeprobe entnommen. Sollte diese positiv ? also die Diagnose eines Brustkrebses oder einer Vorstufe beinhalten, sollten die weiteren Schritte der Therapie z.B. einer Operation folgen. Hierzu wird Ihnen von der Screening Einheit sämtliche Unterlagen wie die Aufnahmen, Befunde etc. zur Verfügung gestellt mit denen Sie die weiteren Schritte […]
Die Kosten für die Screening-Untersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Bei Frauen, die privat krankenversichert sind, richtet sich die Kostenübernahme nach dem individuellen Vertrag.
Es ist nicht unbedingt notwendig, dass Sie die früheren Mammographie-Aufnahmen mitbringen. Falls die früheren Aufnahmen benötigt werden, kann das Screening-Zentrum die Bilder anfordern.
Das Mammographie-Screening ist eine ergänzende Untersuchung zur jährlich angebotenen gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin. Hier besteht die Möglichkeit, im vertrauten Rahmen mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin zu sprechen. Eine Mammographieaufnahme zu erstellen gehört – wie jede andere Röntgenuntersuchung – zu den Aufgaben von medizinischen Röntgenfachkräften, die speziell dafür ausgebildet sind. Um […]
Zwischen zwei Mammographien sollen mindestens 12 Monate Abstand liegen. Ist die letzte Mammographie vor weniger als zwölf Monaten bei Ihnen durchgeführt worden, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Zentralen Stelle, das ist die einladende Stelle, in Verbindung. Sie werden dann später wieder eingeladen. Wenn andere Körperteile von Ihnen kürzlich geröntgt worden sind, können Sie ohne […]
Wenn Sie bereits aufgrund einer Brustkrebserkrankung behandelt werden, teilen Sie dies bitte der Zentralen Stelle mit, die Sie eingeladen hat. Sie werden durch Ihren behandelnden Arzt oder behandelnde Ärztin weiter in der Nachsorge betreut und erhalten dort die regelmäßigen ergänzenden Untersuchungen. Fünf Jahre nach Abschluss einer Brustkrebsbehandlung können Sie grundsätzlich wieder am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen. Bitte […]
Auch Frauen mit Brustimplantaten können am Mammographie-Screening teilnehmen. Informieren Sie auf jeden Fall vor der Untersuchung die radiologische Fachkraft. Implantate können in der Mammographie den Anschein von Veränderungen im Brustgewebe erwecken. Sie können aber auch tatsächlichen Brustkrebs verdecken.
Der Datenschutz ist beim Mammographie-Screening-Programm ein wichtiges Thema und wird streng kontrolliert. Die Daten, die das amtliche Melderegister zur Verfügung stellt, müssen verschlüsselt werden und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Screening-Einheiten haben die Schweigepflicht zu beachten. Medizinische Befunde zur statistischen Auswertung und Qualitätssicherung werden nur verschlüsselt und anonym weitergegeben.
Haben Sie Beschwerden, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Verbindung setzen, um die Auffälligkeiten abklären zu lassen, auch dann, wenn Sie bereits am Screening-Programm teilgenommen haben. Denn trotz aller Sorgfalt kann ein Tumor übersehen worden sein. Oder ein Tumor wächst erst in den zwei Jahren bis zur nächsten Untersuchung heran. […]
Auch wenn Sie eine Bypass-Operation hatten, können Sie die Untersuchung durchführen lassen. Weisen Sie aber bitte die radiologische Fachkraft, die Ihre Aufnahmen erstellt, darauf hin.